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Rentenpunkte kaufen: Für wen sich die Sonderzahlung rechnet

Ein Rentenpunkt kostet 2026 genau 9.661,58 € und bringt 42,52 € Rente im Monat. Ich habe gerechnet, was nach Steuern bleibt und wie ein ETF dagegen abschneidet.

9.661,58 € für 42,52 € im Monat

Ein Rentenpunkt kostet 2026 genau 9.661,58 €. Dafür zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nach heutigem Stand 42,52 € im Monat, lebenslang. Das sind 510 € im Jahr oder 5,3 % der Einzahlung. Klingt ordentlich, ist aber keine Rendite: Das eingezahlte Geld ist weg, und erst nach knapp 19 Jahren Rentenbezug hat man es brutto wieder heraus.

Kaufen kann man Rentenpunkte ab 50, über die Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen. Meine These vorab: Gegen einen ETF verliert die Sonderzahlung, wenn das Geld 15 Jahre und länger angelegt bleibt. Für über 55-Jährige mit hohem Steuersatz ist sie trotzdem eine brauchbare sichere Beimischung.

Die Zahlen bestätigen den ersten Teil und schränken den zweiten ein. Gegen einen ETF mit 7 % Rendite verliert die Sonderzahlung in meinem Musterfall bis ins höchste Alter. Als sichere Anlage bringt sie in meiner vorsichtigen Rechnung bei durchschnittlicher Lebensdauer weniger als eine Bundesanleihe und nach Abzug der Inflation ungefähr null; klar besser wird sie erst für den, der deutlich älter wird. Und auf „über 55“ kommt es nicht an. Es kommt darauf an, ob das Finanzamt die Zahlung voll anerkennt, wie hoch der Steuersatz im Ruhestand ist und wie alt man wird.

9.661,58 €

Preis für einen Rentenpunkt 2026

42,52 €

Monatsrente je Punkt, Stand Juli 2026

2,0 %

Rendite nach Steuern im Musterfall, wer 85 wird

Wer Rentenpunkte kaufen darf

Angestellte können nicht einfach Geld an die Rentenversicherung überweisen. Für die meisten von ihnen gibt es einen Weg: die Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI. Gedacht ist sie für Leute, die vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen und den Abschlag von 0,3 % je Monat ausgleichen wollen. Nutzen kann sie aber auch, wer gar nicht früher aufhören will.

RegelGilt
Einzahlen ab 50ja
Einzahlen vor dem 50. Geburtstag, seit Januar 2026nein
35 Versicherungsjahre müssen bis zum geplanten Rentenbeginn erreichbar seinja
Die Erklärung, früher in Rente zu gehen, bindetnein
Zahlung in Raten, beliebig viele im Jahrja
Geld zurücknein
Einzahlen nach der Regelaltersgrenzenein

Den Antrag stellst du mit dem Formular V0210 der Rentenversicherung.

Der Ablauf: Du beantragst eine besondere Rentenauskunft und erklärst darin, dass du eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen willst, und ab wann. Die Auskunft nennt den Höchstbetrag, den du einzahlen darfst. An die Erklärung bist du nicht gebunden. Die Rentenversicherung schreibt in ihren Arbeitsanweisungen ausdrücklich, dass es für die Wirksamkeit der Beiträge unbeachtlich ist, ob später tatsächlich ein Abschlag anfällt. Wer bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, bekommt die gekauften Punkte dann einfach als zusätzliche Rente.

Vier Grenzen solltest du kennen. Erstens gibt es das Geld nicht zurück, auch nicht, wenn du vor Rentenbeginn stirbst oder es dir anders überlegst. Zweitens enden die Zahlungen, sobald du eine Altersrente ohne Abschlag beziehen kannst, spätestens mit der Regelaltersgrenze. Wer die Wartezeit von 45 Jahren für die Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt und Jahrgang 1964 oder jünger ist, kann also nur bis 65 einzahlen. Drittens gilt die Auskunft nur bis zu dem Rentenbeginn, den du darin erklärt hast. Wer „Rente mit 63“ angibt, dann weiterarbeitet und danach noch einzahlen will, braucht eine neue Auskunft. Viertens zählen die gekauften Punkte nicht für die Wartezeit: Fehlende Versicherungsjahre lassen sich damit nicht auffüllen.

Wie viel du einzahlen darfst

Der Höchstbetrag hängt an deiner eigenen Rente. Die Rentenversicherung rechnet hoch, wie viele Punkte du zu dem Rentenbeginn hättest, den du erklärst, und ermittelt den Abschlag darauf. Am meisten einzahlen darf, wer den frühesten Beginn angibt. Für langjährig Versicherte ab Jahrgang 1964 ist das die Rente mit 63, vier Jahre vor der Regelaltersgrenze, mit 14,4 % Abschlag.

Ein Beispiel: Wer mit 63 auf 45 Rentenpunkte käme, verliert durch den Abschlag 6,48 Punkte. Um sie auszugleichen, muss er 7,57 Punkte kaufen, weil auch die gekauften Punkte bei der Rente mit 63 um 14,4 % gekürzt werden. Das kostet 2026 rund 73.100 €. Geht er wirklich mit 63, gleicht das die 276 € Monatsrente aus, die der Abschlag nach heutigem Wert kostet. Arbeitet er doch bis 67, bekommt er die vollen 7,57 Punkte, das sind 322 € im Monat. Bei 35 Punkten liegt der Höchstbetrag bei rund 56.900 €. Weniger einzuzahlen ist jederzeit möglich.

Die anderen Wege

Freiwillige Beiträge kann nur zahlen, wer nicht pflichtversichert ist, zum Beispiel Selbstständige, Beamte, Hausfrauen und Hausmänner. 2026 sind das zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat. Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem 16. Geburtstag, die die Rentenversicherung nicht anrechnet, lassen sich Beiträge nachzahlen, aber der Antrag muss vor dem 45. Geburtstag gestellt sein. Wer bei einer Scheidung Rentenpunkte an den Ex-Partner abgegeben hat, kann sie ohne Mindestalter zum selben Preis wieder auffüllen. Für alle anderen Angestellten ab 50 bleibt die Sonderzahlung.

Was ein Punkt kostet und was er bringt

Der Preis ergibt sich aus zwei Größen: dem vorläufigen Durchschnittsentgelt des Jahres und dem Beitragssatz. 2026 sind das 51.944 € mal 18,6 %, also 9.661,58 €. Wer diesen Betrag einzahlt, bekommt so viel Rente, als hätte er ein Jahr lang zum Durchschnittslohn gearbeitet.

Für 2027 sieht der Entwurf des Arbeitsministeriums ein Durchschnittsentgelt von 53.452 € vor. Der Punkt kostet dann 9.942,07 €, 2,9 % mehr. Teurer wird es voraussichtlich 2028: Die Rentenversicherung rechnet seit Juni 2026 damit, dass der Beitragssatz dann auf 19,9 % steigen muss; der Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung war noch von 19,8 % ausgegangen. Das allein verteuert den Punkt um 7 %, dazu kommt der Lohnanstieg. Mehr Rente bringt der Punkt dadurch nicht. Beschlossen ist die Erhöhung nicht, es ist eine Vorausberechnung.

Ein Detail, das Geld spart: Nach den Arbeitsanweisungen der Rentenversicherung zählt für den Preis der Zeitpunkt des Antrags, wenn du innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Auskunft zahlst. Wer die Auskunft 2027 beantragt und Anfang 2028 fristgerecht zahlt, bekommt also noch den Preis von 2027.

Auf der anderen Seite steht der Rentenwert, seit Juli 2026 sind das 42,52 € im Monat je Punkt. Er wird in der Regel jeden Juli angepasst und folgt dabei im Wesentlichen den Löhnen, mit Dämpfern. Mitte 2006 lag er im Westen bei 26,13 €, und zwar schon seit 2003; bis Mitte 2026 ist er auf 42,52 € gewachsen. Das sind über diese 20 Jahre 2,5 % im Jahr. Der Rentenversicherungsbericht 2025 rechnet bis 2039 mit rund 2,8 % im Jahr, bei sinkendem Rentenniveau. Ich rechne vorsichtiger mit 2 % und zeige daneben, was bei 0 % und bei 2,8 % herauskommt.

Die Rechnung: 15.000 € mit 55

Meine Musterperson ist 55, Jahrgang 1971, alleinstehend, hat ein erwachsenes Kind, ist gesetzlich krankenversichert, zahlt keine Kirchensteuer und verdient 75.000 € brutto im Jahr. Im Dezember 2026 zahlt sie 15.000 € ein. Sie arbeitet bis zur Regelaltersgrenze und geht mit 67 in Rente.

Für 15.000 € bekommt sie 1,5525 Rentenpunkte. Nach heutigem Wert sind das 66,01 € Rente im Monat. Bis zu ihrem Rentenbeginn in zwölf Jahren ist daraus bei 2 % Anpassung im Jahr eine Monatsrente von 83,72 € geworden.

Was das Finanzamt zurückgibt

Die Sonderzahlung zählt zu den Altersvorsorgeaufwendungen und ist seit 2023 zu 100 % als Sonderausgabe absetzbar. Bei 75.000 € brutto liegt das zu versteuernde Einkommen bei rund 59.600 €, der Grenzsteuersatz bei 38 %. Die 15.000 € drücken das Einkommen so weit, dass der letzte Teil davon nur noch mit rund 33 % entlastet wird. Zurück kommen 5.379 €, das sind 35,9 % der Zahlung. Netto kostet die Sonderzahlung also 9.621 €.

Der Haken ist der Höchstbetrag. Absetzbar sind Altersvorsorgeaufwendungen 2026 nur bis 30.826 € im Jahr, und in diesen Topf fallen auch die Pflichtbeiträge, der Arbeitgeberanteil eingeschlossen. Je höher das Gehalt, desto weniger Platz bleibt:

Bruttogehalt 2026Platz für die Zahlung
45.000 €22.456 €
60.000 €19.666 €
75.000 €16.876 €
90.000 €14.086 €
ab 101.400 €11.966 €

Alleinstehende, Höchstbetrag 30.826 € abzüglich 18,6 % Rentenbeitrag auf das Gehalt.

Ausgerechnet die Leute mit dem höchsten Steuersatz haben also den kleinsten Spielraum. Wer an der Beitragsbemessungsgrenze verdient und 30.000 € auf einmal zahlt, bekommt nur für 11.966 € eine Erstattung, der Rest verpufft steuerlich. Seine Rendite bis 85 liegt dann bei 0,8 %. Zahlt er 10.000 €, sind es 2,8 %, beides mit 25 % Steuersatz im Ruhestand gerechnet. Die Lösung ist, die Summe auf mehrere Jahre zu verteilen. Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 61.652 €. Mehr Platz entsteht dadurch nur, wenn ein Partner wenig oder nichts in die Rentenversicherung einzahlt und auch nicht verbeamtet ist, denn die Pflichtbeiträge beider zählen mit, und bei Beamten wird der Höchstbetrag gekürzt.

Was von der Rente ankommt

Von der Rente gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab. Gesetzlich pflichtversicherte Rentner zahlen 2026 die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 8,75 %, und den vollen Pflegebeitrag von 3,6 %, zusammen 12,35 %. Dazu kommt die Einkommensteuer. Die Musterperson wird Ende 2038 67 und bekommt ab Januar 2039 Rente; wer 2039 in Rente geht, versteuert 90,5 % davon. Den Steuersatz im Ruhestand muss ich schätzen. Ich setze 25 % an: Die Musterperson hat eine ordentliche gesetzliche Rente, und die gekaufte Rente kommt obendrauf.

Was von 83,72 € Monatsrente aus der Sonderzahlung bleibt
Rente aus 1,5525 Punkten83,72 €
Kranken- und Pflegeversicherung (12,35 %)−10,34 €
Einkommensteuer (25 % Grenzsteuersatz)−16,36 €
Netto (68 % der Bruttorente)57,02 €

Musterfall im ersten Rentenmonat, in Euro zum Rentenbeginn 2039. Annahmen: 2 % Rentenanpassung im Jahr, Beitragssätze von 2026, mindestens ein Kind.

Aus 9.621 € Nettoaufwand werden also 57 € Nettorente im Monat, die danach weiter steigt. Bis die 9.621 € in Euro wieder drin sind, vergehen gut zwölf Rentenjahre: Die Musterperson ist dann 79.

Das ist allerdings in Euro von 2039 und später gerechnet, die weniger wert sind als die Euro von heute. Rechne ich mit 2 % Inflation im Jahr, also genauso viel wie die angenommene Rentenanpassung, ist der Nettoaufwand in Kaufkraft erst mit 85 wieder drin.

Ab wann sich die Sonderzahlung rechnet
mit 79
83
mit 85
86
mit 89
Rentenbeginn mit 6795
Bis hier ist in Euro weniger zurückgeflossen, als die Zahlung netto gekostet hat
mit 79Nettoaufwand in Euro wieder drin
83Lebenserwartung Männer, heute 65
mit 85Nettoaufwand in Kaufkraft wieder drin
86Lebenserwartung Frauen, heute 65
mit 89Rendite wie eine 30-jährige Bundesanleihe

Musterfall mit 2 % Rentenanpassung und 2 % Inflation im Jahr. Bei 2,8 % Anpassung ist die Bundesanleihe mit 86 erreicht. Lebenserwartung: Sterbetafel 2023/2025 für heute 65-Jährige.

Die Rendite hängt am Sterbedatum

Eine Rente ist eine Wette auf ein langes Leben. Deshalb gibt es nicht die eine Rendite, sondern eine je Lebensalter. Hier ist sie für den Musterfall, nach Steuern und Sozialabgaben, mit der Steuererstattung eingerechnet:

Rentenanpassung im Jahrbis 80bis 85bis 90
0 %−1,7 %0,0 %1,1 %
2 %0,3 %2,0 %3,1 %
2,8 %1,0 %2,8 %3,8 %

Rendite pro Jahr auf die 15.000 €, gerechnet vom Zahltag bis zum Tod, in Euro und nicht in Kaufkraft.

Wer 95 wird, kommt bei 2 % Anpassung auf gut 3,7 %. Zur Einordnung: Ein Mann, der heute 65 ist, hat laut der Sterbetafel 2023/2025 des Statistischen Bundesamts im Schnitt noch 18,0 Jahre vor sich, eine Frau 21,1. Das sind 83 und 86 Jahre. Wer genau so alt wird, kommt im Musterfall auf 1,4 % und 2,2 %.

Diese Spanne ist nur ein Anhaltspunkt, und sie ist in beide Richtungen ungenau. Die Sterbetafel ist eine Momentaufnahme für die heute 65-Jährigen. Wer heute 55 ist und die 67 erreicht, wird im Schnitt älter, Gutverdiener ebenfalls, und jedes Jahr mehr bringt im Musterfall 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte Rendite. Umgekehrt setzen alle Zahlen voraus, dass die Musterperson die 67 überhaupt erreicht. Stirbt sie vorher, ist bis auf die Steuererstattung alles weg.

Zwei Vergleiche zeigen, was 2 % wert sind. Bei 2 % Inflation sind 2,0 % in Kaufkraft null: Wer 85 wird, bekommt real zurück, was er eingezahlt hat, und nicht mehr. Wer 90 wird, kommt real auf 1,0 % im Jahr. Und eine Bundesanleihe mit 30 Jahren Laufzeit rentierte Anfang Oktober 2026 laut Bundesbank mit 3,82 %, nach Abgeltungsteuer sind das 2,8 %, wenn der Sparerpauschbetrag schon verbraucht ist. Diese Marke erreicht die Sonderzahlung im Musterfall erst, wer 89 wird. Bei 2,8 % Rentenanpassung reicht 86, das ist die durchschnittliche Lebensdauer einer Frau. Dafür kann die Rente etwas, was die Anleihe nicht kann: Sie wird jedes Jahr angepasst und läuft, solange man lebt.

Woran die Rendite wirklich hängt

Ich habe den Musterfall in mehrere Richtungen verschoben. Die Rendite bis 85 bei 2 % Rentenanpassung:

VarianteRendite bis 85
Musterfall2,0 %
Zahlung steuerlich nicht absetzbar−0,1 %
Erstattung 39 % statt 36 %2,2 %
Steuersatz im Ruhestand 15 %2,5 %
Steuersatz im Ruhestand 35 %1,4 %
Kassenbeiträge 14 % statt 12,35 %1,9 %
privat krankenversichert3,1 %
Rente schon mit 632,3 %

Jeweils nur dieser eine Wert geändert. 39 % sind das Höchste, was eine Angestellte 2026 für 15.000 € in einem Jahr zurückbekommt, bei rund 85.000 € Gehalt.

Ohne Steuerabzug ist die Rendite bis 85 null und bis 90 nur 1,2 %. Bis zur durchschnittlichen Lebensdauer ist die Erstattung also kein Bonus, sie ist die ganze Rendite. Der zweite große Hebel ist die Krankenversicherung. Privat Versicherte zahlen aus der Rente keine Kassenbeiträge und bekommen stattdessen einen steuerfreien Zuschuss von 8,75 % der Rente zu ihrer Krankenversicherung, höchstens die Hälfte ihres Beitrags. Gesetzlich Versicherte müssen umgekehrt damit rechnen, dass die Kassenbeiträge über 30 Jahre steigen; ich habe sie auf dem Stand von 2026 gelassen.

Auch wer wirklich mit 63 in Rente geht, fährt nicht schlechter. Die gekauften Punkte werden dann um 14,4 % gekürzt, dafür fließt die Rente vier Jahre länger.

Und derselbe Betrag im ETF?

Jetzt der Vergleich, um den es mir ging. Ich rechne zwei Wege unter denselben Annahmen.

Weg A: Die 15.000 € gehen im Dezember 2026 in einen thesaurierenden Welt-Aktien-ETF. Ab 67 entnimmt die Musterperson jeden Monat genau so viel, wie die gekaufte Rente netto gebracht hätte, also anfangs 57 €, danach mit jeder Rentenanpassung mehr. Auf die Gewinne zahlt sie Abgeltungsteuer und Soli mit Teilfreistellung.

Weg B: Die 15.000 € gehen an die Rentenversicherung. Die Steuererstattung von 5.379 € legt sie ein halbes Jahr später in denselben ETF und lässt sie dort liegen. Niemand Vernünftiges lässt eine Erstattung auf dem Girokonto.

In beiden Fällen hat sie im Ruhestand dasselbe monatliche Einkommen. Der Unterschied ist, was nebenher im Depot liegt. Für den ETF nehme ich 7 % Rendite im Jahr an wie in unseren Rechnern, abzüglich 0,2 % Kosten. Das ist eine Annahme, keine Garantie, und sie unterstellt gleichmäßige 7 % ohne Kurseinbrüche. Der Sparerpauschbetrag ist anderweitig verbraucht. Die Vorabpauschale habe ich weggelassen; sie würde beide Depots etwas kleiner machen, die Reihenfolge ändert sie nicht.

Depotwert nach SteuernETFRente + ETF
mit 6729.700 €10.300 €
mit 8564.400 €31.500 €
mit 9082.800 €43.400 €

ETF mit 6,8 % nach Kosten, 2 % Rentenanpassung. Spalte „ETF“: Weg A, die laufende Entnahme in Höhe der Nettorente ist schon abgezogen. Spalte „Rente + ETF“: Weg B, das Depot aus der Steuererstattung.

Mit 85 liegen im reinen ETF-Depot gut 64.000 €, auf dem Renten-Weg sind es 31.500 €. Der Vorsprung wächst mit jedem Jahr, weil die Entnahme viel kleiner ist als der Ertrag des Depots: 57 € im Monat sind 2,3 % von 29.700 €. Und das Depot lässt sich vererben, die Rente nicht.

Die Frage ist, wie viel schlechter der ETF laufen darf. Ich habe die Rendite gesucht, bei der beide Wege gleichauf liegen:

Gleichstand im AlterNötige ETF-Rendite
852,5 %
903,7 %
954,5 %

Vor Kosten, bei 2 % Rentenanpassung. Bei 2,8 % Anpassung sind es 3,4 %, 4,6 % und 5,3 %.

Bringt der ETF über 30 bis 40 Jahre weniger als 2,5 bis 4,5 % im Jahr, gewinnt im Musterfall die Rente, bei 2,8 % Rentenanpassung liegt die Schwelle bei 3,4 bis 5,3 %. Das ist möglich, aber es wäre deutlich weniger als die 7 %, mit denen wir sonst rechnen. Meine These hält also im ersten Teil. Nur die 15 Jahre darin waren schief gedacht: Wer mit 55 einzahlt und 85 wird, hat ohnehin 30 Jahre Anlagedauer. Wie 15.000 € über solche Zeiträume vor Steuern wachsen, kannst du im Zinseszins-Rechner durchspielen.

Enger wird es für die Gruppe, für die die Sonderzahlung am besten passt. Für eine privat Versicherte mit 39 % Erstattung, 15 % Steuersatz im Ruhestand und 2,8 % Rentenanpassung braucht der ETF 5,5 % für den Gleichstand mit 85 und 6,5 % mit 90.

Eine Alternative habe ich hier nicht gerechnet: die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, mit ETF. Sie fällt steuerlich in denselben Topf wie die Sonderzahlung, bringt also dieselbe Erstattung, und kann in Aktien anlegen. Dafür hat sie eigene Kosten und ist genauso wenig verfügbar. Das ist ein eigenes Thema.

Jetzt kaufen oder später?

Für die Rendite heutiger Käufer ist das Alter fast egal: Wer heute mit 50, 55 oder 63 zum Preis von 2026 einzahlt und 85 wird, kommt in allen drei Fällen auf rund 2 %. Daraus folgt aber nicht, dass die Musterperson genauso gut warten kann. Denn der Preis eines Punktes steigt mit den Löhnen und mit dem Beitragssatz, sein Wert steigt nur mit der Rentenanpassung.

Ich habe gerechnet, was passiert, wenn sie erst 2033 mit 62 kauft. Meine Annahmen: 3 % Lohnanstieg im Jahr und ein Beitragssatz von 20,5 %. Das ist der Wert zwischen den 20,0 % für 2029 und den 21,2 % für 2039 aus dem Rentenversicherungsbericht 2025. Ein Punkt kostet dann rund 13.100 €, 35 % mehr als heute. Der Rentenwert ist bis dahin um 15 % gestiegen, bei 2,8 % Anpassung um 21 %. Bei 2,8 % Rentenanpassung, dem Wert aus demselben Bericht, fällt die Rendite bis 85 für die spätere Käuferin von 2,8 % auf 2,0 %. In meiner vorsichtigen Rechnung mit 2 % fällt sie von 2,0 % auf 0,8 %; dort laufen die Löhne der Rente allerdings um einen ganzen Punkt davon.

Bleibt der naheliegende dritte Weg: das Geld jetzt in den ETF legen und mit 62 entscheiden, ob man davon Punkte kauft. Dann weiß man mehr über Gesundheit, Job und Steuersatz. Bringt der ETF in den sieben Jahren 7 % im Jahr, reicht das Depot nach Steuern für 9 % mehr Punkte als heute. Bei 5 % sind es 3 % weniger, bei 3 % sind es 13 % weniger. Gleich viele Punkte gibt es bei 5,5 %. Sieben Jahre sind für Aktien eine kurze Zeit; ein Einbruch kurz vor dem Kauf kommt in dieser Rechnung nicht vor. Außerdem muss die dann größere Zahlung in den steuerlichen Höchstbetrag passen.

Mit den 7 %, mit denen ich sonst rechne, ist der dritte Weg also der bessere: mehr Punkte und bis dahin die freie Wahl. Früh kaufen ist richtig für den, der das Geld bis dahin ohnehin sicher anlegen würde oder das Kursrisiko dieser sieben Jahre nicht tragen will. Für ihn gilt: Solange der Beitragssatz bei 18,6 % steht, sind die Punkte günstiger.

Meine Einschätzung

Die Sonderzahlung ist keine Geldanlage, die man mit einem ETF vergleicht und dann nimmt, weil sie gewinnt. Sie gewinnt nicht. Wer 20 Jahre und mehr Zeit hat und Schwankungen aushält, ist mit einem Welt-ETF nach allem, was die Zahlen hergeben, deutlich besser dran, und das Geld bleibt verfügbar und vererbbar. Wie das im Ruhestand funktioniert, steht in meinen Artikeln zur Altersvorsorge mit ETFs und zum Entnahmeplan.

Als sichere Anlage ist sie schwächer, als ich erwartet hatte. Bei durchschnittlicher Lebensdauer bringt sie im Musterfall mit 2 % Rentenanpassung 1,4 bis 2,2 % nach Steuern. Das ist weniger als eine Bundesanleihe und nach Inflation ungefähr null. Steigen die Renten mit 2,8 %, sind es 2,2 bis 3,0 %, also etwa so viel wie die Anleihe. Was man dafür bekommt, ist eine Versicherung: ein Einkommen, das nicht vom Aktienmarkt abhängt, jedes Jahr angepasst wird und nie aufgebraucht ist. Wer 90 oder 95 wird, kommt auf 3 bis knapp 4 % und liegt dann vor der Anleihe. Im Entnahmeplan ist genau dieses Risiko, sehr alt zu werden, ein Grund, warum man aus einem Depot so vorsichtig entnehmen muss.

Meine These war im zweiten Teil ungenau. „Brauchbar“ ist die Sonderzahlung nur unter Bedingungen, und das Alter gehört nicht dazu.

Ich würde Punkte kaufen, wenn die Zahlung voll in den steuerlichen Höchstbetrag passt, wenn mein Steuersatz heute klar höher ist als der, den ich im Ruhestand erwarte, und wenn ich gesund bin und in meiner Familie die Leute alt werden. Privat Versicherte haben einen zusätzlichen Grund, weil bei ihnen keine Kassenbeiträge von der Rente abgehen. Bei Verheirateten erhöhen die Punkte auch eine spätere Witwen- oder Witwerrente; viel ist das nicht, weil sie nur 55 % beträgt und eigenes Einkommen angerechnet wird. Alleinstehende ohne Erben verlieren am wenigsten, wenn die Rente mit dem Tod endet.

Ich würde es lassen, wenn ich das Geld vielleicht noch brauche, wenn meine Gesundheit gegen ein langes Leben spricht oder wenn die Zahlung über dem Höchstbetrag liegt. Ohne Steuerabzug bleibt bis zur durchschnittlichen Lebensdauer keine Rendite.

Und ich würde nicht alles auf eine Karte setzen. Wer 50.000 € übrig hat, muss nicht zwischen Rente und ETF wählen. Ein kleinerer Teil als sicherer Sockel in die Rentenversicherung, über zwei oder drei Jahre verteilt, der größere Teil in den ETF: Das ist die Mischung, die ich für vernünftig halte.

Wenn du 2026 noch zahlen willst

Für die Steuer zählt das Jahr, in dem du zahlst. Wer die Zahlung noch für 2026 absetzen will, muss bis Ende Dezember überweisen und braucht vorher die Auskunft; den Antrag (Formular V0210) also bald stellen. Die Auskunft selbst verpflichtet zu nichts. Zahlt dein Arbeitgeber die Beiträge, etwa als Teil einer Abfindung, bleibt die Hälfte davon steuerfrei.

Häufige Fragen

9.661,58 €. Das ist das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 € mal den Beitragssatz von 18,6 %. Für 2027 sind nach dem Entwurf der Rechengrößen 9.942,07 € zu erwarten.

Nein. Du musst im Antrag erklären, dass du eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen willst, bist daran aber nicht gebunden. Wer bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, bekommt die gekauften Punkte als zusätzliche Rente.

Nein. Das Gesetz schließt eine Erstattung aus. Stirbst du vor oder kurz nach Rentenbeginn, bleibt nur eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder Kinder, falls es sie gibt.

Ja, zu 100 % als Altersvorsorgeaufwendung, aber nur bis zum Höchstbetrag von 30.826 € im Jahr 2026 (Ehepaare 61.652 €). Deine Pflichtbeiträge und der Arbeitgeberanteil zählen mit. Bei 75.000 € Gehalt bleiben 16.876 € Platz, an der Beitragsbemessungsgrenze 11.966 €.

Wenn du das Geld bis dahin sicher anlegen würdest, eher früh. Der Preis steigt mit den Löhnen und mit dem Beitragssatz, der nach der Vorausberechnung der Rentenversicherung 2028 auf 19,9 % steigt; der Wert eines Punktes steigt langsamer. Außerdem lassen sich große Summen nur über mehrere Jahre steuerlich unterbringen. Für spät spricht, dass du dann mehr über Gesundheit und Steuersatz weißt, und dass ein ETF mit 7 % im Jahr in meiner Rechnung bis 62 für 9 % mehr Punkte reicht. Das Kursrisiko trägst du dann selbst.

Quellen

  • § 187a SGB VI, dazu § 7, § 38, § 46, § 66, § 67, § 76a, § 77, § 97, § 106, § 109 Abs. 5, § 187, § 207 SGB VI; § 3 Nr. 14 und Nr. 28, § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 22, § 32a, § 32d EStG; § 20 InvStG; §§ 247, 249a SGB V, Stand Oktober 2026
  • Deutsche Rentenversicherung: Gemeinsame Rechtliche Anweisungen zu § 187a SGB VI, Stand 02.07.2026
  • Deutsche Rentenversicherung: Formular V0210, Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung, abgerufen im Oktober 2026
  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Abschläge ausgleichen mit Sonderzahlungen, 28.01.2026
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 €, Beitragsbemessungsgrenzen)
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, 21.09.2026
  • Rentenwertbestimmungsverordnung 2026: aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026: 42,52 €; Rentenwertbestimmungsverordnungen 2003 und 2007: aktueller Rentenwert (West) vom 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2007: 26,13 €
  • Deutsche Rentenversicherung Bund: Finanzentwicklung der Rentenversicherung, 11.06.2026 (Beitragssatz 2028: 19,9 %)
  • Bundesregierung: Rentenversicherungsbericht 2025, 19.11.2025
  • Statistisches Bundesamt: Sterbetafel 2023/2025, veröffentlicht am 07.07.2026
  • Bundesministerium für Gesundheit: durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 (2,9 %)
  • Deutsche Bundesbank: Aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Bundeswertpapiere mit jährlichen Kuponzahlungen, Restlaufzeit 30 Jahre, Tageswert vom 06.10.2026: 3,82 % (Zeitreihe BBSIS.D.I.ZAR.ZI.EUR.S1311.B.A604.R30XX.R.A.A._Z._Z.A)
  • Eigene Berechnung: Rendite als interner Zinsfuß der monatlichen Zahlungen, Einkommensteuertarif 2026