Frühstart-Rente: Was aus 10 € im Monat wirklich wird
1.440 € zahlt der Staat bis zum 18. Geburtstag ein. Ich habe gerechnet, was daraus bis zur Rente wird und was das Geld der Eltern daran ändert.
Stefan LaunWirtschaftsmathematiker und Finanz-Experte1.440 € vom Staat, und dann 60 Jahre warten
Zehn Euro im Monat, vom sechsten bis zum 18. Geburtstag. Das sind 144 Zahlungen, zusammen 1.440 €. So viel will der Staat jedem Kind mit der Frühstart-Rente in ein Altersvorsorgedepot legen. Im Bundestag hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) am 25. September vorgerechnet: Wenn Eltern und Großeltern noch 20 € im Monat dazutun, könnten bis zur Rente 160.000 € zusammenkommen.
Ich wollte zweierlei wissen. Was wird aus den 1.440 € allein? Und wie viel ändert das Geld der Eltern? Meine These vorab: Die 1.440 € berühren die Rentenlücke kaum, nennenswert wird es erst, wenn die Eltern selbst einzahlen.
Die Zahlen geben mir recht, mit einer Einschränkung: Das Geld der Eltern wirkt, weil es früh kommt. In welchem Depot es liegt, ist fast egal, solange die Kosten niedrig sind.
1.440 €
Zahlt der Staat bis zum 18. Geburtstag ein
54.530 €
Daraus mit 67, bei 7 % Rendite und 0,2 % Kosten
93 €
Netto pro Monat von 67 bis 85, in heutiger Kaufkraft
Noch kein Gesetz: der Stand am 28. September 2026
Die Frühstart-Rente ist bisher nur in der Bundesregierung beschlossen. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 verabschiedet, am 25. September hat der Bundestag ihn in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen, federführend an den Finanzausschuss (Drucksache 21/7864). Es fehlen noch die Beratung im Ausschuss, die zweite und dritte Lesung im Bundestag und die Zustimmung des Bundesrats. Dessen Stellungnahme zum Entwurf lag nicht vor, als die Regierung ihn Anfang September an den Bundestag geschickt hat.
Die Regierung will die Frühstart-Rente noch 2026 umsetzen, in Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2027. Alles in diesem Artikel beruht auf dem Regierungsentwurf. Beim Altersvorsorgedepot hat der Finanzausschuss den Entwurf im Frühjahr noch deutlich verändert, unter anderem die Zulagen und den Kostendeckel. Das kann hier genauso passieren, auch bei Beträgen und Fristen.
So soll die Frühstart-Rente funktionieren
| Regel | Laut Regierungsentwurf |
|---|---|
| Wer | Kinder von 6 bis 17, erster Wohnsitz in Deutschland, mit Steuer-ID |
| Betrag | 10 € pro Monat, zusammen 1.440 € |
| Erster Jahrgang | Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend für 2026 |
| Vertrag | Standarddepot auf den Namen des Kindes |
| Abschlusskosten | bis 18 verboten |
| Auszahlung | als Altersleistung, in der Regel ab 65 |
Das Geld fließt nicht aufs Konto, sondern nur in einen Standarddepot-Vertrag, das ist die einfachste Form des neuen Altersvorsorgedepots. Die Eltern schließen ihn im Namen des Kindes ab. Der Anbieter beantragt die Frühstart-Rente dann selbst bei der Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung, der Staat zahlt vierteljährlich im Nachhinein. Nach 2020 kommt ab 2027 jedes Jahr der Jahrgang dazu, der in diesem Jahr sechs wird. Ältere Kinder bekommen keine Frühstart-Rente. Für sie darf man zwar einen solchen Vertrag abschließen, aber ohne die zehn Euro vom Staat.
Im Standarddepot legt der Anbieter zwei Fonds fest: einen risikoarmen und einen mit mehr Risiko, typischerweise einen Aktienfonds. Welcher Fonds das genau ist, entscheidet der Anbieter. Wie das Geld zwischen beiden aufgeteilt wird, bestimmen die Eltern. Tun sie das nicht, gilt die Voreinstellung des Anbieters. Die Kosten sind gedeckelt: Die Effektivkosten eines Standarddepots dürfen höchstens 1,0 % im Jahr betragen. Abschluss- und Vertriebskosten darf der Anbieter bis zum 18. Geburtstag gar nicht verlangen, auch nicht bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter.
Bis zum 18. Geburtstag kommt niemand an die Frühstart-Rente heran, sie ist auch nicht pfändbar und nicht beleihbar. Danach darf das Kind den Vertrag kündigen, zahlt dann aber die Frühstart-Rente zurück und versteuert die Erträge. Ausgenommen ist, wie bei allen geförderten Verträgen, der Einsatz für die eigene Wohnung. Regulär ausgezahlt wird frühestens mit 65 oder mit einer früheren gesetzlichen Altersrente: als Auszahlplan bis mindestens 85 oder als lebenslange Rente, bis zu 30 % dürfen zu Beginn auf einmal entnommen werden. Stirbt das Kind vor dem 18. Geburtstag, geht die Frühstart-Rente an den Staat zurück.
Bei der Einzahlung ist sie steuerfrei, die Erträge im Depot auch. Im Alter wird dafür alles voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, wie bei den Zulagen im Altersvorsorgedepot.
Eltern, Großeltern oder Paten dürfen in denselben Vertrag zusätzlich einzahlen, bis 6.840 € im Jahr. Steuerlich absetzen können sie das nicht, und eine Zulage gibt es auf dieses Geld auch nicht, solange das Kind selbst keinen Anspruch darauf hat.
Und wenn die Eltern gar nichts tun? Dann legt der Bund die zehn Euro für das Kind gemeinsam mit denen aller anderen ohne Vertrag bei der Bundesbank an. Das Geld ist nicht verloren: Schließt die Familie später einen Vertrag ab, spätestens das Kind selbst bis zum 35. Geburtstag, bekommt es seinen Anteil samt Erträgen als Startkapital überwiesen. Eine bestimmte Wertentwicklung garantiert der Bund dafür aber nicht, und wer bis 35 nichts abschließt, dessen Geld fällt an den Bundeshaushalt zurück.
Was aus 1.440 € bis zur Rente wird
Ich rechne mit einem Kind aus dem ersten Jahrgang: sechs im Jahr 2026, 67 im Jahr 2087. Die Annahmen:
- Das Geld liegt vollständig im Aktienfonds, einem Welt-ETF mit 7 % Rendite im Jahr vor Kosten, wie in unseren Rechnern. Das ist eine Annahme, keine Garantie. Die automatische Umschichtung vor der Rente ist abgewählt, dazu unten mehr.
- Die Kosten rechne ich zweimal: 0,2 % im Jahr, was mit einem günstigen Anbieter realistisch ist, und 1,0 %, der gesetzliche Höchstwert.
- Mit 18 endet die Frühstart-Rente, das Geld bleibt bis 67 liegen. Danach läuft ein Auszahlplan bis 85. Das Gesetz schreibt vor, dass die Monatsrate in Abständen von höchstens drei Jahren neu festgelegt wird, aus mindestens 80 % des Restkapitals geteilt durch die verbleibenden Monate. Ich rechne mit drei Jahren und dem vollen Restkapital. Die Rate steigt deshalb im Lauf der Jahre.
- Im Alter zahlt das Kind 20 % Steuer auf die Auszahlungen.
- Um die Beträge in heutige Kaufkraft umzurechnen, nehme ich 2 % Inflation an. Ein Euro im Jahr 2087 ist dann noch rund 30 Cent von heute wert.
| 10 € im Monat, 6 bis 18 | 0,2 % Kosten | 1,0 % Kosten |
|---|---|---|
| Wert mit 18 | 2.185 € | 2.070 € |
| Wert mit 67 | 54.530 € | 34.830 € |
| In heutiger Kaufkraft | 16.290 € | 10.410 € |
| Pro Monat, 67 bis 85* | 116 € | 68 € |
| Netto bei 20 % Steuer* | 93 € | 55 € |
| Netto mit Umschichtung* | 61 € | 36 € |
* Durchschnitt über die Auszahlphase, in heutiger Kaufkraft.
Die 1.440 € werden also zu gut 54.000 €, fast das 38-Fache. Das ist der Zinseszins über 61 Jahre, und zwar vor allem über die 49 Jahre, in denen niemand mehr etwas einzahlt. Wie stark er über so lange Zeit wirkt, lässt sich im Zinseszinsrechner mit eigenen Werten durchspielen, etwa mit den 2.185 € aus der Tabelle als Startkapital, 6,8 % Zins (die 7 % nach 0,2 % Kosten) und 49 Jahren Laufzeit.
Die 54.530 € klingen nach viel und sind vor allem Inflation. In heutigem Geld bleiben gut 16.000 €. Die erste Monatsrate mit 67 liegt bei 252 €, in heutiger Kaufkraft 75 €, und steigt bis 85 auf 173 € in heutigem Geld. Im Schnitt sind es 116 € vor und 93 € nach Steuern. Mit dem Höchstpreis von 1 % Kosten sind es 55 € netto.
Zum Vergleich: Ein Jahr Arbeit zum Durchschnittsverdienst bringt in der gesetzlichen Rente heute 42,52 € Monatsrente, so viel ist ein Entgeltpunkt seit Juli 2026 wert. Drei Jahre bringen 127,56 €, und zwar lebenslang und nicht nur bis 85, und die gesetzliche Rente steigt auf Dauer eher mit den Löhnen als mit den Preisen. Die Frühstart-Rente bringt also weniger als drei Jahre Arbeit zum Durchschnittslohn. Eine Standardrente nach 45 Jahren liegt heute bei 1.913 € brutto.
Weil der Betrag so klein ist, könnte er am Ende gar keine Rente werden. Das Gesetz erlaubt, eine Kleinbetragsrente mit einer Einmalzahlung abzufinden, wenn der Vertrag das vorsieht. Klein ist eine Rente, wenn das Kapital gleichmäßig auf den Auszahlplan verteilt höchstens 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung ergibt. Heute sind das 59 €. Steigen die Löhne bis 2087 um 2,5 bis 3 % im Jahr, liegt die Grenze dann bei 268 bis 360 €. Die 54.530 € ergeben auf 216 Monate verteilt 252 €, lägen also darunter.
Und dann ist da die Umschichtung. Das Standarddepot schichtet vor der Rente automatisch um: fünf Jahre vorher auf höchstens 50 % im riskanteren Fonds, ab zwei Jahren vorher und zu Rentenbeginn auf höchstens 30 %. Bleibt es dabei, auch in der Auszahlphase, und bringt der Rest 2,5 % im Jahr, sinken die 93 € netto auf 61 €, beim Höchstpreis von 55 € auf 36 €. Das ist der Preis für weniger Risiko: Die Umschichtung senkt die Gefahr, kurz vor der Rente einen Crash voll mitzunehmen. Wer sie nicht will, muss beim Anbieter ausdrücklich andere Prozentsätze verlangen. Für ein sechsjähriges Kind beginnt sie erst in 56 Jahren. Wichtiger ist jetzt die Aufteilung beim Abschluss: Wer da nichts wählt, bekommt die Voreinstellung des Anbieters, und die kann einen großen Teil im risikoarmen Fonds vorsehen.
Und die 160.000 € aus dem Bundestag?
Klingbeil hat nicht gesagt, wie lange die Familie die 20 € zahlt. Nehme ich an, dass sie es bis zum 18. Geburtstag tut, liegen zwölf Jahre lang 30 € im Monat im Depot, zusammen 4.320 €. Mit 7 % Rendite und 0,2 % Kosten werden daraus bis 67 rund 163.600 €. Ohne Kosten wären es 182.900 €, mit 1 % Kosten nur 104.500 €, und mit der voreingestellten Umschichtung 144.400 €. Für 160.000 € braucht es 6,74 % Rendite nach Kosten, 61 Jahre lang, und die Umschichtung muss abgewählt sein.
Was in der Rechnung fehlt, ist die Inflation. In heutiger Kaufkraft sind die 163.600 € rund 49.000 €. Das reicht von 67 bis 85 für durchschnittlich gut 300 € netto im Monat, in heutigem Geld: 93 € aus dem Geld des Staates und 210 € aus dem der Familie, das im Alter nur auf den halben Gewinn besteuert wird. Das ist ein ordentlicher Baustein, aber etwas anderes, als die 160.000 € vermuten lassen.
Wenn die Eltern etwas dazulegen
Ich habe durchgerechnet, was 25 € im Monat vom sechsten bis zum 18. Geburtstag bringen, zusammen 3.600 €. Im Frühstart-Vertrag wird dieses Geld im Alter günstiger besteuert als die Frühstart-Rente selbst: Weil es nicht gefördert wurde, ist nur der Gewinn steuerpflichtig, und bei Auszahlung ab 62 nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit nur zur Hälfte. Bei 20 % persönlichem Steuersatz sind das effektiv 10 % auf den Gewinn.
Die Alternative liegt nahe: dasselbe Geld in einen gewöhnlichen ETF-Sparplan auf den Namen des Kindes, mit demselben Welt-ETF zu 0,2 % Kosten, bis 67 liegen gelassen und dann genauso entnommen. Dort zahlt man auf den Gewinn Abgeltungsteuer und Soli, 30 % davon sind bei Aktien-ETFs steuerfrei, und 1.000 € Kapitalerträge im Jahr sind frei. Weil der persönliche Steuersatz im Alter bei 20 % liegt, holt man sich den über die Steuererklärung auch für die Kapitalerträge; die muss man als Rentner mit einem Altersvorsorgevertrag ohnehin abgeben. Ich rechne das freie Depot zweimal: einmal ohne Freibetrag, weil der im Alter durch andere Erträge verbraucht ist, und einmal gepflegt. Gepflegt heißt: Bis zum 30. Geburtstag, solange das Kind kaum andere Kapitalerträge hat, jedes Jahr so viel Gewinn verkaufen, wie der Freibetrag abdeckt, und sofort wieder kaufen, und im Alter den Freibetrag nutzen. Die Vorabpauschale und die genaue Reihenfolge, in der Anteile verkauft werden, lasse ich weg; beides ändert das Ergebnis nur um wenige Euro.
| 25 €/Monat, 6 bis 18 | Netto pro Monat* |
|---|---|
| Frühstart-Vertrag, 0,2 %, nur Aktien | 262 € |
| Frühstart-Vertrag, 0,2 %, mit Umschichtung | 172 € |
| Frühstart-Vertrag, 1,0 %, nur Aktien | 155 € |
| Freies Depot, ohne Freibetrag | 251 € |
| Freies Depot, gepflegt | 256 € |
* Durchschnitt von 67 bis 85, in heutiger Kaufkraft, 20 % Steuersatz im Alter.
Im günstigen Frühstart-Vertrag liegt das Geld der Eltern also 2 bis 5 % vor dem freien Depot. Kostet der Vertrag mehr als etwa 0,25 % im Jahr, gewinnt das freie Depot. Mit der Umschichtung oder zum Höchstpreis liegt der Frühstart-Vertrag 31 bis 40 % hinten, mit der Umschichtung allerdings auch mit weniger Risiko. Der Steuervorteil ist klein, die Kosten sind es nicht.
Fest gebunden ist das Geld der Eltern übrigens in keinem der beiden. Im Frühstart-Vertrag gilt die Sperre nur für die zehn Euro vom Staat. Den Teil aus eigenen Einzahlungen darf man laut Entwurf schon vor dem 18. Geburtstag kündigen und herausnehmen, soweit der Vertrag es zulässt; versteuert werden dann die Erträge, bei einem Kind ohne Einkommen oft mit 0 %. Und ein freies Depot auf den Namen des Kindes gehört ihm mit 18, was es dann damit macht, entscheidet es allein. Wer die Kontrolle über das Geld behalten will, spart im eigenen Depot und entscheidet später, wann und wofür das Kind es bekommt. Das habe ich nicht mitgerechnet, weil die Steuer dann von den Einkünften der Eltern abhängt.
Eine Sache sollten Eltern daneben prüfen: ihren eigenen Vertrag. Wer selbst Zulagen bekommt und ein Altersvorsorgedepot bespart, erhält dort für ein Kind mit Kindergeld bis zu 300 € Kinderzulage im Jahr, Euro für Euro auf die eigene Einzahlung. Sie geht an einen Elternteil: 2027 bei Verheirateten ohne anderen Antrag an die Mutter, ab 2028 an den, der das Kindergeld bekommt. Voll ausgeschöpft ist sie ab 300 € eigener Einzahlung im Jahr. Wer darunter liegt, lässt Förderung liegen. Das ist allerdings Geld für die eigene Rente, nicht für die des Kindes.
Warum das frühe Geld so viel stärker wirkt
Mit dem 18. Geburtstag hört die Frühstart-Rente auf, der Vertrag nicht. Das Kind kann ihn als ganz normales Altersvorsorgedepot weiterführen. Sobald es Zulagen bekommt, etwa als Azubi oder Arbeitnehmer mit Pflicht zur Rentenversicherung, gibt es 50 % Grundzulage auf die ersten 360 € im Jahr und einmalig 200 € Einsteigerbonus für alle unter 25. Das gilt für jeden Altersvorsorgevertrag, nicht nur für den aus der Frühstart-Rente. Wer studiert und weder rentenversicherungspflichtig arbeitet noch selbstständig etwas verdient, bekommt in dieser Zeit keine eigene Zulage.
Zahlt das Kind vom 18. Geburtstag bis 67 durchgehend 30 € im Monat ein, sind das 17.640 € eigenes Geld, und bis zum Rentenbeginn kommen 8.840 € Zulagen dazu. Mit denselben Annahmen wie oben werden daraus mit 67 rund 198.700 €, von 67 bis 85 im Schnitt 339 € netto im Monat in heutigem Geld, beim Höchstpreis 235 €. Das ist mehr als bei den Eltern, aber für viel mehr eigenes Geld: In heutiger Kaufkraft gerechnet zahlt das Kind knapp dreimal so viel ein wie die Eltern mit ihren 25 €. Rechnet man es pro eingezahltem Euro, dreht sich das Bild.
Annahmen: 7 % Rendite vor Kosten, Umschichtung abgewählt, gesetzlicher Auszahlplan von 67 bis 85, 2 % Inflation, Kind aus dem Jahrgang 2020. Die Frühstart-Rente wird voll versteuert, das Geld der Eltern nur zur Hälfte auf den Gewinn. Kind ab 18: 30 € im Monat, durchgehend zulageberechtigt. Werte gerundet.
Ein Euro, den die Eltern zwischen dem sechsten und 18. Geburtstag einzahlen, bringt im Alter gut doppelt so viel wie ein Euro, den das Kind ab 18 selbst spart, obwohl es auf den eigenen Euro noch Zulage gibt. Der Grund ist vor allem Zeit: Der Euro der Eltern liegt bis 67 im Schnitt 55 Jahre am Aktienmarkt, der des Kindes gut 24. Dazu kommt, dass das Geld der Eltern im Alter günstiger besteuert wird.
Meine Einschätzung
Meine These hält. Die 1.440 € berühren die Rentenlücke kaum: Im Schnitt 93 € netto im Monat, in heutiger Kaufkraft, und das nur von 67 bis 85. Der Betrag ist so klein, dass er wahrscheinlich als Kleinbetragsrente gilt und auf einmal ausgezahlt werden könnte. Für zwölf Mal 120 € ist es trotzdem erstaunlich viel. Wer die zehn Euro als Almosen abtut, unterschätzt, was 61 Jahre am Aktienmarkt aus kleinem Geld machen.
Nennenswert wird es erst mit dem Geld der Eltern, und zwar gerade weil es so früh kommt. 20 € im Monat dazu machen aus 93 € gut 300 €. Die Einschränkung: In welchem Depot das Geld liegt, macht wenig aus. Ein günstiger Frühstart-Vertrag liegt knapp vor einem freien Depot, ein teurer oder voreingestellter klar dahinter. Entscheidend sind die Kosten, nicht der Steuervorteil. Wer selbst Zulagen bekommt und die Kinderzulage im eigenen Vertrag noch nicht ausschöpft, sollte das vorher erledigen, auch wenn es Vorsorge für sich selbst ist: Nirgends gibt es mehr Förderung auf 300 € im Jahr.
Ich würde es so machen: Sobald das Gesetz beschlossen ist und die ersten Verträge auf dem Markt sind, den günstigsten Standarddepot-Vertrag abschließen, die Aufteilung selbst auf 100 % Aktienfonds stellen und die Umschichtung abwählen. Die Kosten allein entscheiden über mehr als ein Drittel des Ergebnisses. Eigenes Geld für das Kind würde ich nur dann in diesen Vertrag stecken, wenn er höchstens etwa 0,2 % kostet und das Geld ausdrücklich fürs Alter gedacht ist. Soll es dem Kind mit 18 oder 25 helfen, gehört es in ein freies Depot. Und wenn das Kind 18 ist, würde ich ihm zeigen, was aus seinen zehn Euro geworden ist.
Eile ist nicht nötig, aber eine Frist gibt es. Geht der Antrag des Anbieters bis zum Ende des Jahres bei der Zulagenstelle ein, in dem das Kind sieben wird, gibt es die Frühstart-Rente rückwirkend ab dem sechsten Geburtstag. Eine Ausnahme sind Kinder mit Geburtstag am 1. Januar: Rechtlich vollenden sie ihr Lebensjahr schon am 31. Dezember davor, ihre Frist endet ein Jahr früher. Für Kinder vom 1. Januar 2020 wäre sie nach dem Wortlaut schon Ende 2026 abgelaufen, bevor das Gesetz überhaupt gilt; sie bekämen ihre Zahlungen für die ersten Jahre also aus der Sammelanlage. Der Anbieter muss die Verträge eines Quartals spätestens bis Ende des Folgemonats melden, er darf also auch später melden als am Tag des Abschlusses. Sicher ist deshalb nur, wer spätestens im September des Jahres abschließt, in dem das Kind sieben wird, oder sich vom Anbieter bestätigen lässt, dass er rechtzeitig meldet. Für 2027 gilt ein Vorbehalt: Das Bundeszentralamt für Steuern darf festlegen, ab wann die Anbieter überhaupt melden können. Wer die Frist verpasst, bekommt für die Zeit davor das Ergebnis der Sammelanlage des Bundes. Die ist nicht garantiert und wird erst mit Verzögerung angelegt, spätestens Mitte des Jahres, nachdem der Jahrgang sieben geworden ist.
Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, gibt es keine Frühstart-Rente und keinen Vertrag, in den sie fließen kann. Wer jetzt „Frühstart-Verträge“ oder Kinderpolicen angeboten bekommt, sollte genau hinschauen: Gezahlt wird laut Entwurf nur auf ein zertifiziertes Standarddepot auf den Namen des Kindes, und dort sind Abschlusskosten bis 18 verboten.
Häufige Fragen
Nach dem Regierungsentwurf ab dem 1. Januar 2027, für Kinder des Jahrgangs 2020 rückwirkend für 2026. Beschlossen ist das Gesetz aber noch nicht (Stand 28. September 2026): Der Bundestag hat den Entwurf am 25. September in erster Lesung beraten, der Bundesrat muss zustimmen.
Nach dem Entwurf keine Frühstart-Rente. Sie beginnt mit dem Jahrgang 2020. Einen Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes darf man trotzdem abschließen und selbst besparen. Das Gesetz kann sich im Bundestag noch ändern, auch an dieser Stelle.
Dann legt der Bund die zehn Euro gemeinsam mit denen aller anderen Kinder ohne Vertrag bei der Bundesbank an. Das Kind kann sich seinen Anteil samt Erträgen später in einen eigenen Vertrag überweisen lassen, spätestens bis zum 35. Geburtstag. Danach fällt das Geld an den Bund zurück.
An die Frühstart-Rente nur zu einem hohen Preis. Sie ist für das Alter gedacht und wird regulär frühestens mit 65 ausgezahlt. Kündigt das Kind nach dem 18. Geburtstag und lässt sich das Geld auszahlen, zahlt es die Frühstart-Rente zurück und versteuert die Erträge. Ausgenommen ist der Einsatz für die eigene Wohnung. Was Eltern oder andere selbst eingezahlt haben, lässt sich dagegen samt Erträgen herausnehmen, soweit der Vertrag es erlaubt, ohne dass die Frühstart-Rente zurückgezahlt werden muss. Behalten und weiter besparen geht ohne Verlust, ebenso der Wechsel des ganzen Vertrags zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Nur das Verbot von Abschlusskosten gilt nach 18 nicht mehr.
Nein. Einzahlungen von Eltern oder Großeltern in den Vertrag des Kindes sind laut Entwurf nicht absetzbar, und es gibt keine Zulage darauf. Gefördert werden eigene Beiträge erst, wenn das Kind selbst Anspruch auf Zulagen hat, zum Beispiel in der Ausbildung.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente, Drucksache 21/7864, 07.09.2026
- Deutscher Bundestag: Einführung einer Frühstartrente für Sechs- bis Achtzehnjährige, Textarchiv zur ersten Lesung am 25.09.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Frühstartrente, 13.08.2026
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156: darin Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 4 (Auszahlung, Auszahlplan), § 1 Abs. 1c (Standarddepot, Umschichtung), § 2a (Kostendeckel) sowie §§ 84, 85 und 93 Abs. 3 EStG (Zulagen, Kleinbetragsrente)
- Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Altersvorsorgereformgesetz, Drucksache 21/4996, 25.03.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026, Renten steigen im Juli um 4,24 Prozent, aktueller Rentenwert 42,52 €
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026: Bezugsgröße 3.955 € im Monat
- Einkommensteuergesetz, Stand 2026: § 22 Nr. 5 (Besteuerung der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen), § 20 Abs. 1 Nr. 6 mit § 52 Abs. 28 (hälftige Besteuerung bei Auszahlung ab 62 nach zwölf Jahren), § 20 Abs. 9 (Sparer-Pauschbetrag), § 32d (Abgeltungsteuer, Günstigerprüfung); Investmentsteuergesetz § 20 (Teilfreistellung), Stand 2026