Altersvorsorgedepot ab 2027: Für wen sich der Wechsel rechnet
Mit einem Kind gibt es bis zu 1,50 € Zulage auf jeden eingezahlten Euro. Ich habe drei Fälle gegen einen freien ETF-Sparplan gerechnet. Den größten Hebel hast du selbst: die Kosten.
Stefan LaunWirtschaftsmathematiker und Finanz-Experte30 Euro im Monat, 180 Euro vom Staat
Eine Verkäuferin, 30 Jahre alt, 25.000 € brutto im Jahr. Sie legt ab Januar 30 € im Monat in ein Altersvorsorgedepot. Das sind 360 € im Jahr, und der Staat legt 180 € dazu. Unter Riester hätte sie für die volle Zulage von 175 € noch 825 € im Jahr selbst einzahlen müssen: 4 % ihres Einkommens abzüglich der Zulage.
Dazu kommt, dass das Geld endlich ohne Garantie-Korsett in ETFs darf, und im Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel. Ich wollte wissen, für wen das neue Depot einen ganz normalen ETF-Sparplan schlägt. Die These, die ich prüfen wollte: für Eltern und Geringverdiener deutlich, für Gutverdiener ohne Kinder kaum.
Das Ergebnis ist ein anderes. Ob sich das Depot lohnt, entscheidet weniger dein Einkommen als die Wahl des Anbieters.
50 %
Zulage auf die ersten 360 € im Jahr
300 €
Kinderzulage pro Kind und Jahr
1,0 %
Kostendeckel im Standarddepot
Die Regeln in fünf Minuten
Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 steht im Bundesgesetzblatt, die neuen Verträge gibt es ab dem 1. Januar 2027. Der Finanzausschuss hat den Regierungsentwurf im März noch kräftig nachgebessert. Wer im Frühjahr etwas von 30 % Zulage gelesen hat, rechnet mit veralteten Zahlen.
| Regel | Wert ab 2027 |
|---|---|
| Grundzulage auf die ersten 360 € | 50 % |
| Grundzulage auf 360 bis 1.800 € | 25 % |
| Höchste Grundzulage | 540 € im Jahr |
| Kinderzulage | 1 € pro 1 €, max. 300 € je Kind |
| Einsteigerbonus unter 25 | einmalig 200 € |
| Mindesteigenbeitrag | 120 € im Jahr |
Gefördert werden eigene Einzahlungen bis 1.800 € im Jahr. Einzahlen darfst du bis zu 6.840 €. Der ungeförderte Teil ist steuerlich nicht schlecht gestellt: Er wird im Alter nicht voll versteuert, sondern nur der Gewinn, und bei Auszahlung ab 62 und nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit nur zur Hälfte, mit deinem persönlichen Steuersatz. Bei 30 % Grenzsteuersatz im Alter sind das effektiv 15 % auf den Gewinn, im freien Depot 17,5 bis 18,5 %, dort allerdings mit 1.000 € Sparerpauschbetrag im Jahr. Dafür ist auch dieses Geld bis zur Rente gebunden und läuft zu den Kosten deines Anbieters. Über 1.800 € würde ich deshalb nur einzahlen, was du sicher bis zur Rente nicht brauchst.
Anspruch auf die Zulagen haben Pflichtversicherte in der Rentenversicherung und Beamte. Neu dazu kommen Selbstständige und Freiberufler unter 67, die eine Steuererklärung abgeben, und angestellte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke unter 67. Ehepartner ohne eigenen Anspruch bekommen über den Partner eine Grundzulage von bis zu 175 € plus Kinderzulage, wenn sie selbst mindestens 120 € einzahlen.
Die Kinderzulage beträgt 100 % der eigenen Einzahlung, bis 300 € pro Kind. Wer 25 € im Monat einzahlt, bekommt also 300 € Kinderzulage plus 150 € Grundzulage: 450 € Förderung auf 300 € eigenes Geld. Das gilt, solange Kindergeld für das Kind festgesetzt ist, also mindestens bis 18, in Ausbildung oder Studium bis 25. Bei Riester gab es auch 300 €, aber wer gut verdient, musste dafür 4 % des Einkommens einzahlen. Neu ist, wie wenig man für die volle Kinderzulage braucht. 2027 geht sie bei verheirateten Eltern noch an die Mutter, wenn beide nichts anderes beantragen, ab 2028 an den Elternteil, der das Kindergeld bekommt.
Der Haken, den man kennen muss: Das Geld ist gebunden. Ausgezahlt wird frühestens mit 65 (oder mit einer früheren gesetzlichen Altersrente), spätestens ab 70. Dann als Auszahlplan bis mindestens 85 oder als lebenslange Rente, bis zu 30 % darfst du auf einmal entnehmen. Holst du das Geld vorher heraus, zahlst du alle Zulagen und Steuervorteile zurück, und die Erträge werden versteuert. Dasselbe gilt im Todesfall, außer das Geld geht in den Vertrag des Ehepartners. Ein freies Depot geht dagegen ohne Rückforderung an die Erben.
Die Steuer: gestundet, nicht geschenkt
Wie bei Riester und der Betriebsrente wird im Alter nachgelagert besteuert. Geförderte Einzahlungen, Zulagen und die Erträge darauf sind bei der Auszahlung voll einkommensteuerpflichtig, mit deinem persönlichen Steuersatz als Rentner. Im freien ETF-Depot zahlst du dagegen nur auf den Gewinn Abgeltungsteuer, und bei Aktien-ETFs bleiben 30 % davon wegen der Teilfreistellung steuerfrei. Liegt dein persönlicher Steuersatz im Alter unter 25 %, kannst du dir auch dort den niedrigeren Satz holen. Dafür kostet das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase keine Steuer, auch keine Vorabpauschale.
Dafür gibt es beim Einzahlen etwas zurück. Gibst du eine Steuererklärung mit Anlage AV ab, prüft das Finanzamt, ob dir der Sonderausgabenabzug (eigene Beiträge bis 1.800 € plus Zulage) mehr bringt als die Zulage. Wenn ja, bekommst du die Differenz erstattet. Bei vollen 1.800 € Eigenbeitrag lohnt sich das ohne Kinder ab einem Grenzsteuersatz von gut 23 %, mit einem Kind erst ab knapp 32 %.
Anders als bei der Betriebsrente fallen für gesetzlich pflichtversicherte Rentner keine Kranken- und Pflegebeiträge an: Leistungen aus gefördertem Altersvorsorgevermögen sind davon ausdrücklich ausgenommen (§ 229 SGB V), und das Reformgesetz ändert daran nichts. Wer als Rentner freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt dagegen auf alle Einkünfte.
So habe ich gerechnet
Drei Musterfälle, jeweils gegen einen freien ETF-Sparplan mit exakt demselben eigenen Geld:
- Anna, 30, Verkäuferin, 25.000 € brutto, keine Kinder. 30 € im Monat.
- Jana, 35, Angestellte, 40.000 € brutto, gerade Mutter geworden. 25 € im Monat.
- Tom, 35, Ingenieur, 70.000 € brutto, ledig. 150 € im Monat, also die vollen 1.800 €.
Eingezahlt wird bis 67, danach läuft ein Auszahlplan bis 85, vereinfacht als gleichbleibende Monatsrate; das Gesetz sieht eine Neuberechnung alle drei Jahre vor. Beide Depots stecken im selben Welt-Aktien-ETF. Für ihn nehme ich 7 % Rendite im Jahr an, wie in unseren Rechnern; das ist eine Annahme, keine Garantie. Die Zulage kommt jeweils ein Jahr nach der Einzahlung aufs Konto. Im freien Depot kostet der ETF 0,2 % im Jahr, die Gewinne werden bei der Auszahlung mit Abgeltungsteuer und Soli, Teilfreistellung und 1.000 € Sparerpauschbetrag versteuert. Die Vorabpauschale habe ich weggelassen; sie würde das freie Depot etwas schlechter stellen.
Fürs Altersvorsorgedepot rechne ich zwei Kostenfälle: 0,2 % wie im freien Depot und 1,0 %, die gesetzliche Obergrenze fürs Standarddepot. Die Obergrenze gilt bis zum Rentenbeginn; dass die Kosten danach gleich bleiben, ist meine Annahme. flatex hat für sein „Standarddepot Core“ 0 € Depotgebühr und 0 € Orderprovision (zuzüglich Spreads) angekündigt, erstattet fünf Jahre lang die Fondskosten und nennt danach höchstens 0,07 % im Jahr. Scalable Capital verspricht für ausgewählte ETFs 0 % Fondskosten bis Ende 2027 (Stand jeweils Ende September 2026). Mit einem Angebot wie dem von flatex läge man eher unter meinen 0,2 %.
Toms Steuererstattung wandert jedes Jahr in ein freies Depot; niemand Vernünftiges lässt sie auf dem Girokonto liegen. Beim Steuersatz im Alter muss ich schätzen. Anna setze ich mit 14 % an, dem Eingangssteuersatz: Ihre gesetzliche Rente ist klein, und ihre Auszahlungen aus dem Depot sind in heutiger Kaufkraft knapp 300 € im Monat, damit liegt sie nur wenig über dem Grundfreibetrag. Jana setze ich mit 20 % an, Tom mit 30 %, weil beide eine ordentliche gesetzliche Rente haben. Alle Beträge sind nominal, also in Euro des Auszahlungsjahres. In 35 Jahren ist ein Euro bei 2 % Inflation nur noch rund die Hälfte wert.
Das Ergebnis: Mit niedrigen Kosten gewinnen alle drei
| Anna, 30 €/Monat | frei | AV 0,2 % | AV 1,0 % |
|---|---|---|---|
| Kapital mit 67 | 58.837 € | 86.383 € | 71.474 € |
| Netto pro Monat | 451 € | 607 € | 473 € |
| Vorsprung | – | +34 % | +5 % |
Anna zahlt in 37 Jahren 13.320 € selbst ein, der Staat legt 6.660 € dazu. Bei niedrigen Kosten hat sie ein Drittel mehr als mit dem freien Sparplan. Liegt ihr Einkommen im Alter unter dem Grundfreibetrag, sind es 705 € statt 480 €, fast die Hälfte mehr. Zum Höchstpreis von 1 % bleibt davon fast nichts übrig. Und liegt ihr Steuersatz im Alter bei 24 % statt 14 %, schrumpft der Vorsprung auf +25 %, zum Höchstpreis landet sie dann bei −3 %.
| Jana, 25 €/Monat | frei | AV 0,2 % | AV 1,0 % |
|---|---|---|---|
| Kapital mit 67 | 33.966 € | 75.002 € | 63.499 € |
| Netto pro Monat | 261 € | 490 € | 391 € |
| Vorsprung | – | +87 % | +50 % |
Jana ist der stärkste Fall. Sie zahlt 9.600 € ein und bekommt 10.200 € Zulagen, also mehr, als sie selbst beiträgt: 18 Jahre lang 450 € Förderung auf 300 € eigenes Geld, danach noch 150 €. Bei niedrigen Kosten hat sie fast doppelt so viel wie mit dem freien Sparplan, selbst zum Höchstpreis noch die Hälfte mehr. Macht ihr Kind eine Ausbildung und bekommt bis 25 Kindergeld, wächst der Vorsprung auf +98 %. Mit zwei Kindern bekäme sie zwei Kinderzulagen auf dieselben 25 €.
| Tom, 150 €/Monat | frei | AV 0,2 % | AV 1,0 % |
|---|---|---|---|
| Netto aus dem AV-Depot | – | 1.492 € | 1.199 € |
| Plus Erstattungsdepot | – | 249 € | 249 € |
| Netto pro Monat | 1.428 € | 1.741 € | 1.448 € |
| Vorsprung | – | +22 % | +1 % |
Tom bekommt nicht nur 540 € Zulage. Bei knapp 37 % Grenzsteuersatz bringt ihm der Sonderausgabenabzug jedes Jahr rund 310 € zusätzlich über den Steuerbescheid. Zusammen sind das 850 € Förderung auf 1.800 € eigenes Geld, 47 %. Bei niedrigen Kosten hat er gut ein Fünftel mehr, bei 35 % Steuer im Alter noch 14 %. Zum Höchstpreis ist der Vorteil weg, bei 35 % Steuer im Alter liegt er dann sogar 5 % hinten.
extraETF kommt für einen Gutverdiener zu einem anderen Ergebnis: Dort liegt der freie Sparplan vorn. Der Musterfall steigt erst mit 45 ein und zahlt 300 € im Monat, also zur Hälfte ungefördert; wie genau gerechnet wird, legt extraETF nicht offen. In meinem Modell hängt Toms Vorsprung vor allem an der Steuererstattung, die er wieder anlegt. Lässt er sie liegen, bleiben bei 30 % Steuer im Alter nur +4 %, bei 35 % liegt er 3 % hinten. Ein Einstieg erst mit 45 kostet ihn dagegen nur wenige Prozentpunkte (+19 %).
Alle drei Tabellen rechnen das Altersvorsorgedepot bis zum Schluss zu 100 % in Aktien. Im Standarddepot geht das nur, wenn du die automatische Umschichtung abwählst, und den Aktienfonds legt dort der Anbieter fest.
Annahme 7 % Rendite, Einzahlung bis 67, Auszahlplan bis 85. Steuer im Alter: Anna 14 %, Jana 20 %, Tom 30 %. Nominale Werte.
Und die Umschichtung im Standarddepot?
Das Standarddepot schichtet vor der Rente automatisch um: fünf Jahre vorher auf höchstens 50 % im riskanten Fonds, zwei Jahre vorher und zu Rentenbeginn auf höchstens 30 %. Was danach in der Auszahlphase gilt, regelt das Gesetz nicht; ich nehme an, dass es bei 30 % bleibt. Das kostet erwartete Rendite, senkt aber auch das Risiko, kurz vor der Rente einen Crash voll mitzunehmen. Es ist also eine Frage, wie viel Schwankung man im Alter aushalten will, kein Nachteil des Produkts. Rechne ich beide Depots mit derselben Umschichtung, bleibt der Vorsprung fast gleich: Anna +32 %, Jana +80 %, Tom +20 % (0,2 % Kosten, risikoarmer Teil mit 2,5 %, in der Auszahlphase bei 30 % Aktien).
Teuer wird es, wenn man zwei Dinge zusammenkommen lässt, ohne es zu merken: den Höchstpreis von 1 % und die Voreinstellung, die auch in der Rente bei 30 % Aktien bleibt, während man das freie Depot voll in Aktien lässt. Dann läge Anna bei −28 %, Tom bei −25 %, und Jana käme gerade noch auf +3 %. Die Aufteilung darfst du jederzeit selbst festlegen. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, andere Prozentsätze zu verlangen.
Meine Einschätzung
Meine These hält nur zur Hälfte. Für Eltern und kleine Einkommen ist das Depot ein sehr gutes Geschäft, das stimmt. Aber auch für Gutverdiener ohne Kinder ist es kein Nullsummenspiel: Bei niedrigen Kosten bringt es Tom gut ein Fünftel mehr. Bei Jana trägt die Kinderzulage so weit, dass sie selbst zum Höchstpreis klar vorn liegt. Bei Anna und Tom entscheiden die Kosten und der Steuersatz im Alter. Den Steuersatz kann man nicht wählen, die Kosten schon.
Eile ist dabei nicht nötig. Die Zulage gibt es pro Kalenderjahr: Wer erst im Dezember 2027 abschließt und einzahlt, bekommt die volle Förderung für 2027. Die Zeit lohnt sich, denn es kommen viele Angebote auf den Markt, und die Verbraucherzentralen rechnen mit einer Verkaufswelle teurer Produkte, gerade außerhalb des Standarddepots, wo kein Kostendeckel gilt. Außerdem erlaubt das Gesetz der Bundesregierung, per Verordnung ein Standarddepot bei einem öffentlichen Anbieter einzuführen. Diese Verordnung gibt es noch nicht. Warten muss man darauf aber nicht: Wer günstig startet, kann später immer noch wechseln. Zwei Dinge sollte man beim Abwarten wissen: Die Zulage eines Jahres verfällt, wenn in diesem Jahr nichts eingezahlt wird, und wer erst im Dezember einsteigt, zahlt den Jahresbetrag auf einmal.
Wer einsteigt, sollte drei Dinge tun. Erstens mindestens so viel einzahlen, dass die stärkste Förderung voll kommt: 25 € im Monat reichen für die volle Kinderzulage, 30 € für die volle 50-%-Stufe. Zweitens Kosten vergleichen: Der Deckel von 1 % ist eine Obergrenze, kein Preis, und er gilt nur fürs Standarddepot. Ein Produkt mit laufender Beratungsgebühr beim Bankberater ist das Gegenteil von dem, was man will. Drittens die Umschichtung bewusst einstellen, statt sie der Voreinstellung zu überlassen.
Niedrige Kosten sind allerdings kein Versprechen für 30 Jahre. Anbieter dürfen ihre Preise später erhöhen, müssen das aber vier Monate vorher zum Quartalsende ankündigen. Dann lässt dich der alte Anbieter kostenlos ziehen, ebenso nach den ersten fünf Jahren; davor darf er für einen Wechsel höchstens 150 € verlangen. Gekündigt wird mit drei Monaten Frist zum Quartalsende, und der neue Anbieter darf einmalig bis zu 150 € Verwaltungspauschale nehmen.
Was ich nicht tun würde: das ganze Sparbudget ins Depot stecken. Gefördert sind 1.800 € im Jahr, und das Geld ist bis 65 weg. Der Notgroschen gehört aufs Tagesgeld, Geld, an das du vor der Rente vielleicht ranmusst, in ein freies Depot, so wie im Artikel zur Altersvorsorge mit ETFs beschrieben. Und wer über die Firma spart, sollte daneben die ehrliche Rechnung zur Betriebsrente lesen. Dort holen sich Krankenkasse und Finanzamt im Alter einen großen Teil zurück, im Altersvorsorgedepot nur das Finanzamt.
Was aus dem Teil deiner Sparrate wird, der im freien Depot landet, kannst du im ETF-Sparplanrechner durchspielen. Für das Altersvorsorgedepot selbst taugt er nur als grobe Näherung, weil er weder die wechselnde Zulage noch die volle Steuer im Alter abzieht.
Wer ab 2027 irgendeinen neuen geförderten Vertrag abschließt, holt damit automatisch alle alten Riester-Verträge in die neuen Förderregeln, und das lässt sich nicht rückgängig machen. Für viele ist das ein Vorteil. Für Eltern mit kleinem Einkommen kann es teuer werden: Bei Riester reichten oft 60 € im Jahr für die volle Grund- und Kinderzulage, neu sind mindestens 120 € nötig, und die Kinderzulage gibt es nur noch Euro für Euro. Vorher nachrechnen. Ehepaare aufgepasst: Hat ein Partner noch einen alten Riester-Vertrag, bekommt der mitversicherte Partner für einen neuen Vertrag keine Zulage. Außerdem werden von den ab 2027 abgeschlossenen Verträgen nur die ersten zwei gefördert.
Häufige Fragen
Die Verträge dürfen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Viele Broker haben ihre Angebote schon angekündigt, die endgültigen Preise folgen meist erst kurz vor dem Start.
Dann zahlst du alle Zulagen und Steuervorteile zurück, und die Erträge werden versteuert. Ohne Förderverlust kommst du nur für die eigene Immobilie an das Geld: mindestens 3.000 €, und nur wenn der Vertrag das vorsieht. Dieser Betrag wird dann im Alter nachträglich versteuert. Wer nur gerade nicht einzahlen kann, lässt den Vertrag ruhen, statt zu kündigen.
Ja, mit drei Monaten Frist zum Quartalsende und ohne Förderverlust. Der neue Anbieter darf auf das übertragene Kapital keine Abschlusskosten berechnen, nur eine Verwaltungspauschale von höchstens 150 €. Was dein alter Anbieter beim Wechsel verlangt, steht in deinem Vertrag. Beachte: Mit dem neuen Vertrag gelten für alle deine Verträge die neuen Förderregeln (siehe Kasten oben).
Nein. Ein Auszahlplan bis mindestens 85 reicht, eine lebenslange Rente ist keine Pflicht mehr. Bis zu 30 % des Kapitals kannst du zu Rentenbeginn auf einmal entnehmen.
Quellen
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026
- Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 21/4996, 25.03.2026
- Bundesregierung: Fragen und Antworten – Private Altersvorsorge reformiert, 01.06.2026
- Einkommensteuergesetz 2026: § 10a (Sonderausgabenabzug), § 22 Nr. 5 und § 20 Abs. 1 Nr. 6 (Besteuerung der Auszahlungen), § 32a (Tarif), § 32d (Abgeltungsteuer, Günstigerprüfung), § 20 Abs. 9 (Sparer-Pauschbetrag); § 85 und § 86 in der bis 2026 geltenden Fassung (Riester)
- Investmentsteuergesetz: § 16 Abs. 2 (keine Besteuerung in Altersvorsorgeverträgen), § 20 (Teilfreistellung), Stand 2026
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in der Fassung ab 2027: § 1 (Wechsel, Standarddepot, öffentlicher Anbieter), § 2a (Kostendeckel), § 7c (Kostenänderung)
- § 229 SGB V: Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen, Stand 2026
- flatex: Altersvorsorgedepot, Konditionen-Ankündigung, abgerufen September 2026
- Scalable Capital: Altersvorsorgedepot, Konditionen-Ankündigung, abgerufen September 2026
- Verbraucherzentrale: Neues Altersvorsorgedepot – Rentenchance oder teure Verkaufsfalle?, Stand 20.07.2026
- extraETF: Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan, 06.09.2026