Aktivrente: Was vom steuerfreien Zuverdienst wirklich bleibt
2.000 € im Monat steuerfrei neben der Rente: Ich habe gerechnet, was Kranken- und Pflegeversicherung davon nehmen und was die Aktivrente gegenüber früher bringt.
Stefan LaunWirtschaftsmathematiker und Finanz-Experte2.000 € steuerfrei, aber nicht abgabenfrei
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und als Arbeitnehmer weiterarbeitet, verdient bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei. So steht es in den Schlagzeilen, und so stimmt es auch. Nur ist „steuerfrei“ nicht dasselbe wie „netto“. Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den Lohn weiter an, und zwar auf den vollen.
Meine These vorab: Weil diese Beiträge bleiben, kommt vom steuerfreien Zuverdienst spürbar weniger an als die 2.000 € aus der Schlagzeile.
Die Zahlen bestätigen das, aber die These trifft nicht den Kern. Von 2.000 € brutto gehen bei einem gesetzlich versicherten Rentner 205 € an die Kassen, es bleiben 1.795 €. Das ist spürbar. Viel größer ist aber, was die Aktivrente gegenüber früher ändert: Bei 2.000 € Lohn und einer Rente zwischen 1.000 und 2.500 € bleiben einem Alleinstehenden 300 bis 470 € mehr im Monat als vor 2026. Bei kleinen Löhnen, kleinen Renten und bei Ehepaaren ist es deutlich weniger.
1.795 €
Bleiben von 2.000 € Lohn neben der Rente
205 €
Kranken- und Pflegeversicherung darauf
403 €
Mehr als ohne Aktivrente, alleinstehend, 1.500 € Rente
Wer die Aktivrente bekommt
Die Aktivrente ist keine Rente, sondern eine Steuerbefreiung: Arbeitslohn bis 2.000 € im Monat bleibt nach § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei, höchstens 24.000 € im Jahr. Beschlossen hat sie der Bundestag am 5. Dezember 2025, der Bundesrat hat am 19. Dezember zugestimmt.
| Fall | Aktivrente |
|---|---|
| Arbeitnehmer ab dem Monat nach der Regelaltersgrenze | ja |
| Lohn bis 2.000 € im Monat | steuerfrei |
| Der Teil des Lohns über 2.000 € | steuerpflichtig |
| Rente wird noch nicht bezogen | trotzdem ja |
| Midijob ab 603,01 € | ja |
| Minijob bis 603 € | nein |
| Pensionär mit Angestelltenjob | ja |
| Selbstständige und aktive Beamte | nein |
Für alle, die 1958 oder später geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze zwischen 66 und 67. Wer 1960 geboren ist, erreicht sie mit 66 Jahren und vier Monaten, ab Jahrgang 1964 mit 67. Die Steuerbefreiung beginnt im Monat danach. Ob man schon Rente bezieht, spielt keine Rolle.
Begünstigt ist nur ein Job, für den der Arbeitgeber reguläre Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Beim Minijob bis 603 € zahlt er nur Pauschalbeiträge, deshalb fällt er heraus. Ein Midijob zwischen 603 und 2.000 € zählt dagegen. Selbstständige bekommen die Aktivrente nicht, Beamte nicht für ihren Dienst. Ein Pensionär, der nach der Regelaltersgrenze als Angestellter arbeitet, bekommt sie dagegen, weil sein Arbeitgeber für ihn Rentenbeiträge zahlt.
Wer in einem Monat weniger als 2.000 € verdient, kann den Rest laut Bundesfinanzministerium nicht in einen anderen Monat mitnehmen. Bei der Lohnabrechnung wird die Befreiung nur bei einem Job gleichzeitig berücksichtigt. Wer zwei Jobs hat und den Freibetrag beim ersten nicht ausschöpft, kann den Rest für den zweiten über die Steuererklärung holen.
Zwei Dinge machen die Regel großzügiger, als sie auf den ersten Blick wirkt. Die 2.000 € kommen zum Grundfreibetrag von 12.348 € dazu, sie werden nicht darauf angerechnet. Und es gibt keinen Progressionsvorbehalt: Der steuerfreie Lohn erhöht nicht den Steuersatz auf die Rente. Solange der Lohn 2.000 € im Monat nicht übersteigt, wird die Rente besteuert, als gäbe es den Job nicht.
Was die Kassen nehmen
Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei. Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen, sieht das so aus:
- Krankenversicherung: Sie zahlen den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 %, weil sie keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben, dazu den Zusatzbeitrag ihrer Kasse. Ich rechne mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, den das Gesundheitsministerium für 2026 auf 2,9 % festgelegt hat. Tatsächlich verlangten die Kassen Mitte 2026 im Schnitt gut 3,1 %; das macht bei 2.000 € Lohn 2 € im Monat aus. Die Hälfte trägt der Arbeitgeber. Beim Arbeitnehmer bleiben 8,45 %.
- Pflegeversicherung: 1,8 % für Eltern, 2,4 % für Kinderlose. In Sachsen sind es 0,5 Prozentpunkte mehr.
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: Als Vollrentner nach der Regelaltersgrenze zahlen sie selbst nichts. Der Arbeitgeber zahlt seine Hälfte trotzdem.
Bei 2.000 € Lohn sind das 169 € Krankenversicherung und 36 € Pflegeversicherung, zusammen 205 €. Es bleiben 1.795 €, knapp 90 % des Bruttolohns. Kinderlose zahlen 12 € mehr und behalten 1.783 €.
Vollrentner mit Kindern, gesetzlich versichert, außerhalb Sachsens, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %). Beträge pro Monat.
Bei kleineren Löhnen ist der Anteil sogar höher. Im Midijob zwischen 603 und 2.000 € zahlt der Arbeitnehmer seine Beiträge nur auf einen Teil des Lohns, bei 1.000 € auf 568 €. Von 1.000 € brutto bleiben dann 942 €, 94 %.
Wer privat versichert ist, zahlt auf den Lohn gar keine Beiträge: Sein Beitrag hängt nicht vom Lohn ab, und wer nach dem 55. Geburtstag eine Stelle antritt und die fünf Jahre davor nicht gesetzlich versichert war, bleibt in der Regel versicherungsfrei. Für ihn bleiben tatsächlich die vollen 2.000 €, dazu bekommt er einen Zuschuss des Arbeitgebers zu seiner Krankenversicherung. Und der Minijob bis 603 €, der bei der Aktivrente leer ausgeht, braucht sie nicht: Dort zahlt der Rentner in der Regel weder Lohnsteuer noch eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Beiträge auf den steuerfreien Lohn kann man übrigens nicht als Sonderausgaben absetzen. Das Einkommensteuergesetz lässt das bei Beiträgen, die mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, nicht zu (§ 10 Abs. 2). Wer auf den Lohn ohnehin keine Steuer zahlt, verliert dadurch nichts.
Und was hätte man ohne Aktivrente gehabt?
Hier wird es interessant. Denn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung waren auch vor 2026 fällig. Neu ist nur, dass die Steuer wegfällt, und die war bei einem Job neben der Rente nicht klein: Der Lohn kam zur Rente dazu und wurde mit dem Steuersatz besteuert, den beide zusammen ergaben.
Ich habe durchgerechnet, was vom Lohn netto zusätzlich hängen bleibt, mit und ohne Aktivrente, beides nach den Regeln und Beitragssätzen von 2026. Meine Musterperson ist alleinstehend, hat Kinder, ist gesetzlich versichert und seit 2025 in Rente, Jahrgang 1959. Damit sind 83,5 % der Rente steuerpflichtig, ich rechne vereinfacht mit einer seither gleichen Rente. Ohne Aktivrente gibt es auf den Lohn den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und den Altersentlastungsbetrag, für diesen Jahrgang 13,6 % des Lohns, höchstens 646 € im Jahr. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Rente und Lohn sind als Sonderausgaben abgezogen, soweit das Gesetz es erlaubt. Gerechnet ist mit dem Steuertarif 2026, ohne Kirchensteuer.
| Lohn, 1.500 € Rente | Netto mit | Netto ohne | Mehr |
|---|---|---|---|
| 1.000 € (Midijob) | 942 € | 771 € | 171 € |
| 2.000 € | 1.795 € | 1.392 € | 403 € |
| 3.000 € | 2.533 € | 2.012 € | 521 € |
Beträge pro Monat: was durch den Job zusätzlich zur Rente netto ankommt.
Ohne Aktivrente wären bei 1.500 € Rente von 2.000 € Lohn also 1.392 € geblieben, knapp 70 %. Mit Aktivrente sind es 1.795 €, knapp 90 %. Bei 3.000 € Lohn ist nur der Teil über 2.000 € steuerpflichtig, darauf gibt es den vollen Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Es bleiben 84 %, und dieser Teil erhöht dann auch die Steuer auf die Rente.
Die Ersparnis hängt stark von der Rente ab. Je höher die Rente, desto höher der Steuersatz, mit dem der Lohn früher besteuert wurde, und desto mehr bringt die Befreiung:
| Rente, 2.000 € Lohn | Netto mit | Netto ohne | Mehr |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 1.795 € | 1.489 € | 306 € |
| 1.500 € | 1.795 € | 1.392 € | 403 € |
| 2.000 € | 1.795 € | 1.352 € | 443 € |
| 2.500 € | 1.795 € | 1.327 € | 468 € |
Beträge pro Monat, Musterperson wie oben.
Mit Aktivrente bleiben von 2.000 € Lohn immer 1.795 €, egal wie hoch die Rente ist. Ohne sie hing das Netto an der Rente. Wer eine kleine Rente hat, bekommt deshalb in Euro weniger heraus als jemand mit einer großen. Bei 700 € Rente und 2.000 € Lohn sind es 249 € im Monat, bei 700 € Rente und einem Midijob über 1.000 € nur noch 40 €. Gemessen am ganzen Einkommen aus Rente und Lohn gewinnen bei 2.000 € Lohn die mittleren Renten am meisten: Bei 1.500 € Rente steigt es um knapp 15 %, bei 2.500 € um knapp 14 %.
Zwei Dinge verschieben die Zahlen noch. Mit 9 % Kirchensteuer ist der Vorteil etwas größer, bei 1.500 € Rente sind es 428 € statt 403 €. Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, ist er dagegen deutlich kleiner, weil der Lohn dank Splitting schon früher niedriger besteuert wurde. Hat der arbeitende Partner 1.500 € Rente und 2.000 € Lohn, bringt die Aktivrente dem Paar 111 € im Monat, wenn der andere Partner kein eigenes Einkommen hat, und 277 €, wenn er selbst 1.000 € Rente bezieht.
Rente aufschieben oder Rentenbeiträge freiwillig zahlen?
Alles oben gilt für Arbeitnehmer, die ihre volle Altersrente schon beziehen. Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und die Rente noch aufschiebt, bekommt die Aktivrente genauso, zahlt aber mehr an die Kassen. Er ist weiter rentenversicherungspflichtig und zahlt 9,3 %, und in der Krankenversicherung gilt der allgemeine Satz von 14,6 %, weil er Anspruch auf Krankengeld hat. Bei 2.000 € Lohn sind das 397 € statt 205 €, es bleiben 1.603 €, rund 80 %. Für diese Gruppe trifft meine These also noch deutlicher zu. Nur hat der Aufschieber dann auch nichts anderes: Die 1.603 € sind sein ganzes Einkommen, der Vollrentner hat seine Rente zusätzlich.
Der eigentliche Preis des Aufschiebens sind nicht die Beiträge, sondern die Rente, auf die man verzichtet. Jeder Monat Aufschub erhöht sie dauerhaft um 0,5 %. Wer bei 1.500 € Rente ein Jahr wartet, verzichtet auf rund 15.700 € netto und bekommt dafür 90 € mehr Rente im Monat, nach Kranken- und Pflegeversicherung 79 €. Bis das wieder drin ist, dauert es knapp 17 Jahre, vor Steuern. Seit es die Aktivrente gibt, fällt auch ein früherer Grund für das Aufschieben weg: Die Rente treibt den Steuersatz auf den Lohn nicht mehr hoch.
Die Rentenpunkte aus den Beiträgen bekommt man auch ohne Aufschub. Wer schon Rente bezieht, kann auf seine Versicherungsfreiheit verzichten und selbst 9,3 % in die Rentenversicherung zahlen. Das hat einen Reiz, den viele übersehen: Der Arbeitgeber zahlt seine 9,3 % sowieso. Ohne eigene Beiträge bringen sie dem Rentner nichts, mit eigenen Beiträgen zählen beide für die Rente.
Die Rechnung für 2.000 € Lohn und ein Jahr Arbeit: Der eigene Beitrag kostet 2.232 € im Jahr, 186 € im Monat. Dafür gibt es 0,46 Rentenpunkte, weil 24.000 € Lohn geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 € das ergibt. Gezahlt wird die Mehrrente erst ab dem 1. Juli des Folgejahres, für Beiträge aus 2026 also ab Juli 2027. Dafür gilt für sie ein eigener Zuschlag: Weil sie später beginnt als die Regelaltersgrenze, wird sie für jeden Monat dazwischen um 0,5 % erhöht. Hat die Musterperson die Regelaltersgrenze im Juli 2025 erreicht, sind das 24 Monate und 12 % mehr. Bei einem Rentenwert von 42,52 € ergibt das 22 € mehr Rente im Monat, lebenslang, nach Kranken- und Pflegeversicherung gut 19 €. Ab der ersten Beitragszahlung gerechnet dauert es gut elf Jahre, bis die 2.232 € wieder drin sind, ohne künftige Rentenerhöhungen und vor Steuern.
Als Geldanlage betrachtet heißt das: Wer die Mehrrente 15 Jahre lang bezieht, kommt vor Steuern auf eine Rendite von knapp 6 % im Jahr, mit 2 % Rentenerhöhung im Jahr auf gut 7 %. Nach 18 Jahren sind es gut 7 bis knapp 9 %. Versteuert wird die Mehrrente mit demselben Anteil wie die übrige Rente, bei der Musterperson zu 83,5 %, während die Beiträge auf den steuerfreien Lohn nicht absetzbar sind. Wer einen hohen Steuersatz hat, behält davon also weniger. Für Verheiratete kommt hinzu, dass auch eine spätere Witwen- oder Witwerrente etwas höher ausfällt. Und der Verzicht bindet: Er gilt nur für die Zukunft und dann für die ganze Dauer dieses Jobs.
Meine Einschätzung
Meine These stimmt, aber sie trifft nicht den Kern. Von 2.000 € steuerfreiem Lohn kommen bei einem gesetzlich versicherten Vollrentner nicht 2.000 € an, sondern 1.795 €. Gut 200 € im Monat, fast 2.500 € im Jahr, gehen an Kranken- und Pflegeversicherung. Wer nur „2.000 € steuerfrei“ liest und damit plant, verplant sich um diesen Betrag.
Viel größer ist der Effekt, den die Schlagzeile gar nicht erwähnt: Alleinstehende mit 2.000 € Lohn und einer mittleren Rente behalten gegenüber früher 300 bis 470 € mehr im Monat, bei 1.500 € Rente 403 €. Aus einem Job, von dem dann früher knapp 70 % ankamen, wird einer, von dem knapp 90 % ankommen. Das macht Weiterarbeiten tatsächlich attraktiver, und genau das soll es.
Rundum gelungen finde ich die Aktivrente trotzdem nicht. In Euro hilft sie vor allem denen, die eine gute Rente haben und damit schon Steuern zahlen. Wer eine kleine Rente hat und in Teilzeit dazuverdient, bekommt oft nur einige Dutzend Euro im Monat, und bei Ehepaaren schrumpft der Vorteil durch das Splitting. Selbstständige, die nach der Regelaltersgrenze weitermachen, gehen ganz leer aus.
Wer nach der Regelaltersgrenze einen Job annimmt, würde ich zu zwei Dingen raten. Erstens als gesetzlich versicherter Rentner bei einem Lohn bis 2.000 € mit 90 % des Bruttolohns planen, nicht mit 100 %, als Kinderloser etwas weniger. Beim Teil über 2.000 € kommt die Steuer wieder dazu. Zweitens die Rente nicht aufschieben, nur um die Beiträge zu sparen oder mehr Rente zu bekommen: Die entgangene Rente holt man erst nach vielen Jahren wieder herein. Wer mehr Rente will, bezieht sie und zahlt freiwillig Rentenbeiträge. Das lohnt sich vor allem für den, der gesund ist und mit einem langen Ruhestand rechnet, und ist dann eine ordentliche Anlage mit lebenslanger Auszahlung. Wer lieber flexibel bleibt, legt die 186 € im Monat selbst an, etwa wie in meinem Artikel zur Altersvorsorge mit ETFs beschrieben. Wie viel man aus einem Depot im Ruhestand entnehmen kann, steht im Artikel zum Entnahmeplan.
Die Steuerbefreiung wird schon bei der Lohnabrechnung berücksichtigt, eine Steuererklärung ist dafür nicht nötig. Bei einem zweiten Job in Steuerklasse VI gilt sie nur, wenn man dem Arbeitgeber bestätigt, dass sie nicht schon bei einem anderen Job berücksichtigt wird; eine E-Mail genügt. Wer als Rentner Beiträge in die Rentenversicherung zahlen will, erklärt dem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit.
Häufige Fragen
Seit dem 1. Januar 2026. Das Aktivrentengesetz wurde am 23. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Nein. Es reicht, die Regelaltersgrenze erreicht zu haben und als Arbeitnehmer in einem Job zu arbeiten, für den der Arbeitgeber reguläre Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Wer die Rente aufschiebt, zahlt allerdings selbst Beiträge zur Rentenversicherung und einen höheren Krankenkassenbeitrag.
Nein. Ein Minijob bis 603 € im Monat ist ausgenommen, weil der Arbeitgeber dort nur Pauschalbeiträge zahlt. Ein Midijob ab 603,01 € ist dagegen begünstigt.
Nein. Die Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Bis 2.000 € Lohn im Monat wird die Rente besteuert, als gäbe es den Job nicht. Nur der Teil des Lohns darüber ist steuerpflichtig und erhöht dann auch die Steuer insgesamt.
Ja, Kranken- und Pflegeversicherung fallen bei gesetzlich Versicherten auf den vollen Lohn an. Als Vollrentner mit Kindern und durchschnittlichem Zusatzbeitrag sind das 10,25 % des Lohns, bei 2.000 € also 205 €. Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt beim Vollrentner nur der Arbeitgeber, solange er nicht freiwillig Rentenbeiträge zahlt. Wer die Rente aufschiebt, zahlt selbst Rentenbeiträge.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Aktivrente, abgerufen am 30.09.2026
- Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) vom 22.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 361
- Bundesministerium für Gesundheit: Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für 2026 (2,9 %), November 2025; Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2026 (erhobener Zusatzbeitrag)
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 €)
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026, aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026: 42,52 €
- Gesetze, Stand 2026: § 3 Nr. 21, § 3c, § 9a, § 10 Abs. 2, § 19, § 22, § 24a, § 32a, § 32b EStG; § 5 Abs. 4, § 66 Abs. 3a, § 70, § 77 Abs. 2, § 172 Abs. 1 und 3, § 235 SGB VI (Versicherungsfreiheit und Verzicht, Zuschlag aus Beiträgen nach Rentenbeginn, Entgeltpunkte, Zuschlag bei späterem Rentenbeginn, Arbeitgeberanteil, Regelaltersgrenze); § 6 Abs. 3a, § 241, § 242a, § 243, § 257 Abs. 2 SGB V (Versicherungsfreiheit ab 55, allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz, Zusatzbeitrag, Arbeitgeberzuschuss); § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG (Anpassung des Rentenfreibetrags); §§ 55, 58 Abs. 3 SGB XI und Beitragssatzverordnung 2025 (Pflegeversicherung 3,6 %, Sachsen); § 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich); § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB III